Falls Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Lage einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX haben, kommt in den meisten Fällen der Landschaftsverband Rheinland als Kostenträger für die Leistungen des ambulant betreuten Wohnens in Frage.
Er übernimmt als überörtlicher Sozialhilfeträger die Kosten
- bei geringem Einkommen
- ALG II
- und/oder Grundsicherung
Die persönlichen finanziellen Verhältnisse muss der Antragsteller gegenüber dem Landschaftsverband offen darlegen. Der Landschaftsverband prüft in einem weiteren Schritt die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Sollte das Vermögen oder Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten, so kann eine Kostenbeteiligung durch den Antragssteller notwendig werden.
Auf Wunsch helfen wir Ihnen gerne bei der Antragsstellung und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Weitergehende Informationen erhalten Sie in einem unverbindlichen und individuellen Beratungsgespräch.