Gewaltprävention und -schutzkonzept

Eine gewaltfreie Begegnung von Mitarbeitern unseres Fachdienstes mit den KlientInnen erfordert die Einführung entsprechender notwendiger, präventiver und gelebter Maßnahmen, um beide Gruppen vor jedem Missbrauch und jeder diskriminierenden, herabwürdigenden Behandlung zu schützen und zugleich die Fähigkeit das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen zu stärken und zu schützen. Die Haltung beruht auf der gegenseitigen Achtung der Individualität, der Toleranz und des Menschenbildes im Rahmen des Auftrages der Wiedereingliederung unserer Klienten.

Ziele der Gewaltprävention sind:

  • die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen und Klienten im Hinblick auf Gewalt
  • das Festlegen gemeinsamer Werte und Normen zur Prävention von Gewalt
  • Leitbild unseres Betreuten Wohnens
  • die Festlegung von Konsequenzen bei Vorfällen von Gewalt und/oder Gewaltandrohung

Gewaltdefinition

Gewalt ist jede Verletzung der physischen und psychischen Unversehrtheit eines Menschen.

Formen von Gewalt

Personal Ebene:

  • Affekthandlungen
  • bewusste Gewaltanwendung als Erziehungsmaßnahme
  • packen und zerren
  • freiheitsbeschränkende Maßnahmen ohne Anordnung
  • verbale Entgleisungen (Beschimpfungen)
  • bewusstes Ignorieren von Bedürfnissen
  • willkürliche Einschränkungen
  • Nichteinhalten der Intimsphäre
  • Unterbinden von sozialen Beziehungen
  • Verhinderung des Auslebens der Sexualität
  • sexuelle Übergriffe und Nötigung

Nutzer-Ebene:

  • Auto-Sach- und Fremdaggressionen
  • Drohgebärden
  • schlagen, treten, beißen und schubsen
  • spucken, beleidigen

Präventive Maßnahmen

Die Geschäftsführung schafft durch geeignete Strukturen Voraussetzungen für eine wirksame Prävention.

  • Offenheit und Enttabuisierung des Themas Gewalt
  • Erstellen von Richtlinien für Notfälle
  • Meldepflicht bei Gewaltübergriffen
  • Festlegen von Sanktionen bei Gewaltanwendung
  • Weiterbildung und Schulungsmaßnahmen zum Thema Gewaltenschutz sowie präventive Maßnahmen um Übergriffe zu minimieren
  • Einrichtung einer Vertrauensstelle
  • Offene Kommunikation und einen konstruktiven Umgang mit Kritik ausüben
  • angstfreie Räume schaffen für Sorgen und Nöte der MitarbeiterInnen in der Wahrnehmung ihrer Pflichten
  • Mitarbeitergespräche führen und Mitarbeitermotivation leben
  • Zusammenarbeit und Transparenz gegenüber den Klienten
  • das Herstellen der guten Ordnung in Krisensituationen

Personalebene:

  • Grundhaltung: einen respektvollen Umgang und Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Klienten pflegen
  • Konzept der positiven Verhaltensunterstützung kennen und leben
  • einen ressourcenorientierten, dem Beeinträchtigungsbild angemessenen Ansatz pflegen (die Stärken unterstützen und die Schwächen respektieren)
  • eine offene Kommunikation leben und pflegen mit Rückmeldungskultur Unsicherheiten und Überforderungssituationen offen ansprechen und Unterstützung  sowie Aufmerksamkeit bei den Kollegen und/oder der Geschäftsführung anfordern
  • wachsam Grenzüberschreitungen beobachten und offen ansprechen
  • das eigene Handeln reflektieren
  • Klienten und Mitarbeiter befähigen Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren
  • Fallsupervision einfordern und Schulungen zum Thema Gewaltenschutz und Deeskalation vorhalten
  • Dokumentation von Übergriffen weiterleiten und fachorientiert analysieren

Intervention

Gewaltvorfälle sind trotz präventiver Maßnahmen nicht immer auszuschließen. Kompetentes Handeln in der Situation sowie eine professionelle Bearbeitung des Vorfalls und Transparenz werden und/oder können durch folgende Maßnahmen eingedämmt werden.

  • Deeskalation und die gute Ordnung wieder herstellen
  • eine räumliche Trennung der Betroffenen schaffen
  • ein klärendes Gespräch mit dem Betroffenen führen
  • Informationen an die Geschäftsführung weiterleiten
  • Bei Klienten: ggf. Information an den gesetzlichen Betreuer weiterleiten und je nach Schweregrad des Vorfalls Wiedergutmachung und/oder eine Entschuldigung einfordern
  • Mitarbeiter Sanktionen aussprechen, Verwarnung, Freistellung und/oder Kündigung aussprechen
  • Aufarbeitung des Vorfalles (analysieren) und alternative Handlungsmodelle vorhalten

Meldepflicht

Jede MitarbeiterIn ist laut Dienstvertrag verpflichtet, jegliche Art von Gewalt der Geschäftsführung zu melden, die bei Vermutungen und / oder Verdacht auf Gewalt durch MitarbeiterInnen entsprechende Maßnahmen einleitet.

  • rechtliche Schritte
  • bei Bestätigung der Vorfälle: fristlose Kündigung
  • Freistellung bis zur Aufklärung des Vorfalles

Jeder Vorfall von Gewalt wird im Rahmen des Beschwerdemanagments durch die Geschäftsführung dokumentiert und bearbeitet. Neben dem direkten z.B. telefonischen Kontakt mit der Geschäftsführung, können Vorfälle von Gewalt von Klienten und Mitarbeitern von diesen auch schriftlich mit unserem Ideen- und Beschwerdeblatt dokumentiert und an uns gesandt werden. (postalisch oder per Email an info@bewo-wichmann.de ).

Dies kann auch vollkommen anonym geschehen.

Das Ideen- und Beschwerdeblatt kann hier heruntergeladen werden.